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Spenden

Das Steueramt des Kantons Aargau hat die Swiss Privacy Foundation als gemeinnützig anerkannt und die Steuerbefreiung verfügt.

Als das Gemeinwohl fördernd erscheint unter anderem auch die Förderung der Menschen- bzw. Grundrechte [...], wozu das Recht auf Privatsphäre (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 13 Bundesverfassung) und die Persönlichkeitsrechte (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung) gehören.

Damit können freiwillige Leistungen an den Verein steuerlich in Abzug gebracht werden. Zugesichert wurde dies neben dem Kanton Aargau ebenfalls von den Kantonen Basel Land, Basel Stadt, Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug und Zürich. Auf Wunsch oder bei Eingang einer grösseren Spende (ab CHF 100.-) werden wir das Gesuch auch weiteren Kantonen für die vereinfachte Beurteilung einreichen.

Verein Swiss Privacy Foundation CH-5620 Bremgarten AG
Alternative Bank Schweiz AG CH-4601 Olten
Bankenclearing-Nr. 8390
Postkonto der Bank
46-110-7
Konto-Nr.
308.227.100-00
IBAN CH8108390030822710000
BIC ALSWCH21XXX

Spendenbescheinigungen für Spenden ab CHF 50.- (oder auf Wunsch) werden jeweils im Januar versandt.

In den meisten Kantonen können Spenden an gemeinnützige Institutionen ab CHF 100.- pro Jahr (Gesamtbetrag oder pro Institution) gegen Beleg in der Steuererklärung als Kosten abgezogen werden.



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